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Gründercoaching Deutschland

  "...Unternehmer sein ist leicht, Unternehmer bleiben dagegen schwer...“


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Das Gründercoaching Deutschland hat das Ziel, die Erfolgsaussichten von Existenzgründern durch ein Coaching zu fördern. Sind Sie Gründer? Dann bieten wir Ihnen unsere Dienste als Gründercoach an.

 

Unser Angebot speziell für Existenzgründer: Coaching im Bereich Kundenansprache und Kundenbindung.


Im Rahmen des Coachings beraten wir Sie exemplarisch zu folgenden Themen:  
  • Wie sieht heute professionelle Kundenansprache und Kundenbindung aus?
  • Welche technischen Hilfsmittel (professionelle Homepage, Newsletter, RSS-Feeds, CRM-Systeme) gibt es und welche Vor- und Nachteile besitzen diese? 
  • Welche rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

 


  

Der Vorteil für Sie als Gründer: wir stellen mit Ihnen sicher, dass Sie die 90% Honorarerstattung bekommen

Wenn Sie Interesse haben, dann kontaktieren Sie uns.
  • Wir treffen uns und definieren die Coaching-Inhalte.
  • Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir den Antrag „Gründercoaching Deutschland“ vor und stellen damit sicher, dass die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind.
  • Den Antrag reichen Sie bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer bei einem persönlichen Kontaktgespräch ein.
  • Diese geben eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars auf dem Antrag ab und leiten ihn an die KfW weiter.
  • Nach Genehmigung durch die KfW werden wir für Sie im Rahmen unseres Coachingvertrages tätig.
  • Nach Beendigung des Coachings erstellen wir einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie dessen wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden.

 

Sie reichen die nachfolgend aufgeführten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei der zuständigen Kammer ein:

  • die Gesamtrechnung des Beraters
  • Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsbeleg des Eigenanteils
  • Abschlussbericht des Gründercoachs
  • ggf. bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit sämtliche vorliegenden Bewilligungsbescheide (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, ...)

 

Sie bezahlen uns 10% des vereinbarten Honorars (plus den MwSt-Betrag der Gesamthonorarsumme) evtl. angefallener Reisekosten sowie sonstige Nebenkosten. Wir bekommen von der KfW-Mittelstandsbank die restlichen 90% unseres Honorars aus dem Fördertopf.


Hintergrund zum Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching Deutschland basiert im Kern auf Fördergeldern der Europäischen Union (Europäischer Sozialfond). In Deutschland verwaltet und verteilt die KfW-Mittelstandsbank diese Mittel. Um einen Mittel-Mißbrauch zu erschweren, hat die KfW sogenannte Regionalpartner benannt, die die Tätigkeiten von Gründern und Coach prüfen. In München sind die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer die entsprechenden Regionalpartner. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter http://www.gruender-coaching-deutschland.de einsehbar.